- Arbeitsentgelt, Beendigungsansprüche: Die Höhe des Arbeitsentgeltes wird festgelegt durch Einzelvertrag, Kollektivvertragliche Mindestentlohnung und Angemessenheit. Ortsüblich angemessen ist die Bezahlung von 14 Monatsgehältern.
- Überstundenentlohnung
- Abfertigung
- Urlaubsersatzleistung
- Anfechtungsmöglichkeiten bei Kündigungen und Entlassungen
- Kündigungsentschädigung
- Provisionsansprüche: Die Provision ist eine in der Regel in Prozenten ausgedrückte Beteiligung am Wert jener Geschäfte des Arbeitgebers, die durch die Tätigkeit des Angestellten zustande gekommen sind. Der Provisionsvertreter kann zur Kontrolle seiner Ansprüche einen Buchauszug über die durch seine Tätigkeit zustande gekommenen Geschäfte verlangen.
- Schadenersatz: Zweck des Dienstnehmerhaftpflichtgesetzes ist die Einschränkung des Umfanges der Haftung des Arbeitnehmers für Schäden, die er bei der Erbringung der Arbeitsleistungen verursacht hat. Auch den Arbeitgebern kommt eine faktische Haftungsbefreiung bei Personenschäden des Dienstnehmers zugute (§333ASVG). Der Dienstnehmer wird insoweit auf seine Ansprüche an die gesetzliche Unfallversicherung verwiesen. Der Anspruch auf zusätzliche Integritätsabgeltung ist zu prüfen.
- Betriebsübergang: Der neue Betriebsinhaber (Erwerber) des Unternehmens (Unternehmensteils) übernimmt automatisch die Arbeitnehmer mit ihren bestehenden Dienstverhältnissen. Übergangsbedingte Kündigungen sind in der Regel unwirksam (Kündigungsverbot).
- Abgrenzung Arbeitsvertrag, Werkvertrag, freier Dienstvertrag
- Ausländische Arbeitskräfte
- Diensterfindungen
- Weisungsrecht, Versetzung, Dienstfreistellung
- Konkurrenzklausel: Prüfung der Wirksamkeit
- Verfall, Verjährung, Verzicht